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Alle Tagesmütter und Kinderbetreuer in Heimarbeit des ZKB (Standorte in allen 9 Gemeinden )

Adresse
Haasstraße 5
4700 Eupen, BE
Telefon
Website
Einkommensabhängiger Preis
ja

Der Tagessatz wird gemäß einer Kostenbeteiligungs-Tabelle errechnet, die für die Kinderkrippe und den Tagesmütterdienst gleich ist und von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt wird. Aus dieser Tabelle ist der dem jeweiligen steuerbaren Einkommen entsprechende Tagessatz ersichtlich.

Ermäßigungen werden gewährt bei Familien, die min. 2 Kinder unter 3 Jahren steuerlich zu Lasten haben, bei Familie, die mindestens 3 Kinder steuerlich zu Lasten haben oder bei anerkannter Beeinträchtigung des Kindes. Sie zahlen die geplanten Anwesenheiten des Kindes, Mittagessen und Zwischenmahlzeiten sind inklusive.

Leitbild

Im Sinne des Kindes, weil Kinder unsere Zukunft sind.

Beschreibung

Sie suchen für Ihr Kind eine familienähnliche Betreuung?

Das ZKB begleitet Kinderbetreuer in Heimarbeit und Tagesmütter in allen 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie betreuen bis zu 6 Kleinkinder von 0-3 Jahren. Die Betreuung findet an maximal 4 Wochentagen statt (orientiert am Arbeitsregime der Kinderbetreuer) und die Zeiten variieren je nach Standort.

Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kinderbetreuer in Heimarbeit statt und ist eine individuelle, familiennahe und flexible Betreuungsform. So können Sie Familie und Beruf gut vereinbaren, während Ihr Kind einen Tag mit anderen Kindern und viele Zeit zum Spielen und Entdecken erlebt. In allen Standorten des ZKB beruht die Betreuung auf klaren pädagogischen Grundsätzen und einem Schutzkonzept. Die Arbeit beruht auf Vertrauen und einer liebevollen und wertschätzenden Beziehung  zu jedem Kind. 

Unser Betreuungsansatz:

  • Individuelle Betreuung: Wir betrachten jedes Kind als vollwertige Person und respektieren seine individuellen Fähigkeiten und seinen eigenen Entwicklungsrhythmus.
  • Engagement und Vertrauen: Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns besonders wichtig, damit sich die Kinder gut einleben und wohlfühlen.
  • Harmonische Umgebung: Unsere liebevoll gestaltete Umgebung unterstützt die Kinder in ihrem Spiel, ihrer Kreativität und ihrer freien Bewegungsentwicklung.
  • Eingewöhnungsphase: Eine individuelle Eingewöhnungsphase zu Beginn der Betreuung ermöglicht dem Kind, sich gut bei uns einzuleben. Das Kind und seine Eltern sollen ankommen dürfen, statt loslassen zu müssen.
  • Gesunde Ernährung: Täglich frisch zubereitete, gesunde und abwechslungsreiche Mahlzeiten sind ein fester Bestandteil unseres Betreuungskonzepts.

Unsere Kinderbetreuer freuen sich tagtäglich darauf, an den Lebensperspektiven der Kinder mitzuwirken, sie ein Stück ihres Lebens zu begleiten und ihnen einen Platz zu geben, an dem sie wachsen dürfen. In ihrer täglichen Arbeit werden sie unterstützt durch ihre jeweiligen Vorgesetzten und durch pädagogische Fachberatung. So können Familien sich darauf verlassen, dass ihre Kinder beim ZKB in guten Händen sind.

Weitere Informationen und Kontakt:

Erfahren Sie mehr über unser Leitbild, unser Konzept und unsere Einrichtung auf unserer Internetseite www.zkb-ostbelgien.be.

Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie unsere offene Sprechstunde in Eupen, Haasstraße 5, jeden Montag von 9:00 bis 11:00 Uhr, ganz ohne Termin.

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in einem unserer Standorte willkommen zu heißen und gemeinsam mit Ihnen eine wunderbare Zeit zu gestalten!

Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB)
Gemeinsam für eine wertvolle Kinderbetreuung in Ostbelgien

Anfahrt

Wir begleiten mehr als 40 Kinderbetreuer in Heimarbeit und 5 konventionierte Tagesmütter  in allen 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bei der Antragstellung können Sie unter der Rubrik "Bemerkungen" eventuelle Präferenzen von Gemeinden oder Standorten mitteilen. Bei der Platzvergabe bemühen wir uns, die gewünschte(n) Gemeinde(n) zu berücksichtigen.

Kriterien zur Platzvergabe

Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden folgende Kriterien berücksichtigt, gemäß dem Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung: 

1. Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes; 

2. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben ; 

3. Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt; 

4. Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung (am gleichen Standort, zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns) betreut werden; 

5. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt; 

6. Anträge in chronologischer Reihenfolge. 

Zwecks effizienter Platzvergabe und Optimierung der Auslastung des Betreuungsstandortes vergibt das ZKB freiwerdende Plätze an die erste Familie auf der Warteliste, die ein abweichendes gewünschtes Startdatum von maximal zwei Monaten ab Freiwerden des Betreuungsplatzes hat, auch wenn diese Familie sich auf der Warteliste gemäß Antragsdatum und Punktesystem hinter den anderen Familien befindet, die den Platz jedoch erst viel später in Anspruch nehmen wollen.

Das ZKB bietet den Betreuungsstundenplan an, der verfügbar ist, auch wenn dieser nicht 100%ig dem Bedarf des Antrags entspricht.

Bei der Antragstellung kann im Bemerkungsfeld eingetragen werden, ob die Familie einen Betreuungsstandort in der Nähe des Arbeitsortes oder des Wohnortes wünscht. Der Tagesmütterdienst berücksichtigt nach Möglichkeit die angegebenen Präferenzen der Eltern zum Betreuungsort (Gemeinde und/oder Tagesmutter). Wenn keine Präferenz angegeben wurde, berücksichtigt der TMD den Wohnort der Familie.

Sprache

Erstsprache Deutsch

Einige Tagesmütter sind französischsprachig