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Übersicht der Kinderbetreuungsformen

Übersicht der Kinderbetreuungsformen

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Kinderbetreuungsformen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.ostbelgienfamilie.be.

1) Kleinkindbetreuung (0-3 Jahre)

a) Betreuung im familiären Umfeld (Tagesmütter)

Tagesmütter betreuen Kleinkinder bei sich zu Hause. Eine Tagesmutter darf bis zu vier Kleinkinder gleichzeitig betreuen (sechs Kleinkinder mit Ausnahmegenehmigung). In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zwei Arten von Tagesmüttern:  konventionierte Tagesmütter (die dem Regionalzentrum für Kleinkinderbetreuung – RZKB - angeschlossen sind) und selbstständige Tagesmütter (beraten und begleitet durch RZKB). Der Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberechtigten wird für eine konventionierte Tagesmutter mit dem RZKB unterzeichnet; die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten wird auf Basis des Nettohaushaltseinkommens und der Betreuungsdauer berechnet.
Eine selbstständige Tagesmutter hingegen legt die Vertragsbedingungen sowie den Tarif zur Kleinkindbetreuung selbst fest.

b)    Gruppenbetreuung

i)    Kinderkrippen
In den Kinderkrippen werden Kinder bis zum Alter von drei Jahren (Kleinkinder) in Gruppen von acht bis neun Kindern betreut. Aktuell gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft drei Kinderkrippen, die in Trägerschaft des RZKB sind. Dementsprechend wird der Betreuungsvertrag mit dem RZKB abgeschlossen und die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten wird auf Basis des Nettohaushaltseinkommens und der Betreuungsdauer berechnet.

ii)    Co-Tagesmütter
Co-Tagesmütter betreuen Kleinkinder gemeinsam unter einem Dach, entweder zu zweit oder zu dritt. Die Betreuung findet unter denselben Rahmenbedingungen wie bei den konventionierten oder selbstständigen Tagesmüttern statt (Höchstanzahl Kleinkinder, Räumlichkeiten…).

iii)    Tagesmütterhäuser
Das Prinzip eines Tagesmütterhauses ist dasselbe wie bei den Co-Tagesmüttern, jedoch ist die Rechtsform eine andere. Sie entspricht entweder einer Gesellschaft oder einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG). Die Tagesmütterhäuser legen die Bestimmungen des Betreuungsvertrages sowie den Tarif eigenständig fest.

2)    Kinderbetreuung (3-12 Jahre)

a)    Außerschulische Betreuung (AUBE)
Die AUBE ist ein Betreuungsangebot für alle Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Abschluss der Primarschule. Sie umfasst die Zeiten, in denen die Kinder nicht im Kindergarten oder in der Grundschule sind: morgens ab 7 Uhr bis zu Schulbeginn, und nachmittags nach der Schulzeit bis 18 Uhr, an Mittwochnachmittagen und an pädagogischen Konferenztagen der Schule (schulfreier Tag für die Kinder). Nicht alle Standorte bieten Betreuung am Morgen an.
Eine außerschulische Betreuung findet entweder in einem Standort der AUBE statt, aber auch Tagesmütter und Tagesmütterhäuser können Kinder bis zu 12 Jahren betreuen.

b)    Ferienbetreuung
Unter Ferienbetreuung versteht man die Kinderbetreuung während der Schulferien. Kinder zwischen drei und 12 Jahren können die verschiedenen Angebote (des RZKB, der Gemeinden, der Kultur- und Sportvereine) in Anspruch nehmen.